Was ist die Juleica?

Die Jugendleiter*in-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber*innen gegenüber den Erziehungsberechtigten der minderjährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Jugendarbeit und gegenüber staatlichen und nichtstaatlichen Stellen, von denen Beratung und Hilfe angeboten wird.

Für wen ist die Juleica?

Die Jugendleiter*in-Card erhalten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit, die ehrenamtlich tätig sind (im Sinne des § 73 Kinder- und Jugendhilfegesetz). Sie müssen mindestens 16 Jahre alt und für ihre ehrenamtliche Arbeit nach festgelegten Standards qualifiziert sein.

Die Juleica-Schulung umfasst eine Reihe von Themen, die für die Tätigkeit als ehrenamtlicher Mitarbeiter und als ehrenamtliche Mitarbeiterin wichtig sind. Dazu zählen:

  • Rechte und Pflichten
  • Motivation und Erwartungen
  • Methoden und Arbeitshilfen
  • Spiel-, Theater- und Musikpädagogik
  • Gruppenpädagogik und Entwicklungspsychologie
  • Gestaltung einer Andacht, Umgang mit Themen und Inhalten
  • Rechtsfragen rund um die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

Der Lehrgang ist so aufgebaut, dass er eine gute Abwechslung aus Theorie und Praxis enthält.

In Osnabrück werden von der Evangelischen Jugend jeweils zwei Schulungen angeboten, eine im Frühjahr und eine in den Herbstferien. Neben der Schulung ist ein Erste-Hilfe-Kurs zum Erlangen der Juleica Pflicht; dieser muss seperat absolviert werden.

Seit 2015 bietet die Evangelische Jugend auch Newcomerschulungen an, die erste Grundlagen für die ehrenamtliche Mitarbeit vermitteln (berechtigt nicht zum Erhalt der Juleica).

Für Erwachsene wird nach Bedarf eine Ausbildung angeboten, die in Abendkursen durchgeführt wird.

Anmeldung zur Juleica-Schulung

Um eine Juleica zu beantragen, bestehen folgende Voraussetzungen:

  1. Der oder die Antragsteller*in muss 16 Jahre alt sein.
  2. Das Juleica-Grundkursmodul (umfasst 50 Stunden) muss absolviert sein.
  3. Ein Erste-Hilfe-Kurs muss erfolgreich abgeschlossen sein.
  4. Der oder die Antragsteller*in muss aktiv in der Jugendarbeit tätig sein (Bescheinigung durch Hauptamtlichen einer Kirchengemeinde).

Unter www.juleica.de muss ein Profil erstellt werden. Bitte dabei auf Vorname und Name achten. Dies wird oft verwechselt und dann muss der Antrag abgelehnt werden. Wenn das Profil erstellt ist, kann der Antrag gestellt werden. Hierfür muss ein Foto hochgeladen werden.

Der Träger ist „Evangelische Jugend Kirchenkreis Osnabrück“. (Osnabrück Stadt: gilt für alle Ehrenamtlichen im Kirchenkreis Osnabrück, egal ob jemand in der Stadt oder im Landkreis wohnt).

Nach Beantragung erhält der Kirchenkreisjugendwart eine E-Mail, um den Antrag zu genehmigen. Normalerweise geschieht dies innerhalb von ein bis zwei Tagen. Die Juleica wird dann innerhalb von zwei Wochen zugeschickt.